• Betriebs-/Personalrat

    Der Betriebs- oder Personalrat ist die primäre Anlaufstelle innerhalb des Unternehmens. Dieses Gremium überwacht die Durchführung von Tarifverträgen und fungiert als das Mitbestimmungsorgan für die Beschäftigten.

    Betriebs- oder Personalrat
    © Kay Herschelmann

Betriebsräte in Bank-Instituten: Ein starker Partner für Beschäftigte

Wofür braucht es Betriebs- oder Personalräte?
Personalräte bei Sparkassen oder der Bundesbank und Betriebsräte in Spielbanken sind wichtige Verbündete für die Angestellten. Als gesetzlich geschützte Vertretung ihrer Interessen stehen sie den Beschäftigten bei sämtlichen Problemen zur Seite, die in ihrem Arbeitsumfeld auftreten können. Sie fördern die Mitbestimmung im Institut und werden alle zwei Jahre von den Beschäftigten gewählt, um in einer breiten Palette von Angelegenheiten zu unterstützen.

In welchen Angelegenheiten können sie behilflich sein?
Betriebs- und Personalräte können in vielfältigen Angelegenheiten Unterstützung bieten, darunter Vereinbarungen zur Betriebsführung, Arbeitskonditionen, Gehaltshöhe, Arbeitssicherheit, Urlaub und Weiterbildungsmöglichkeiten. Sie sind auch die ersten Ansprechpartner für Beschäftigte in Bezug auf Fragen zur Arbeitsbelastung, Arbeitszeit und Arbeitsumgebung.

Zusammenarbeit mit Gewerkschaften
Die enge Kooperation mit Gewerkschaften stärkt die Position eines Betriebs- oder Personalrates gegenüber dem Arbeitgeber. Nur so können Arbeitsbedingungen nachhaltig verbessert werden, da nur Gewerkschaften Tarifverträge aushandeln können, deren Einhaltung Betriebs- und Personalräte überwachen sollen. Wir bieten ihnen Beratung und Unterstützung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten sowie gezielte Weiterbildungsangebote für ihre Aufgaben im Gremium. Außerdem fördern wir eine starke Vernetzung in der gesamten Sparkassenwelt, bzw unter den Spielbanken.

Zur Personalratswahl bei der Bundesbank:

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