• Jugend- und Auszubildendenvertretung

    Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) bearbeitet personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten, die Jugendliche und zur Berufsausbildung Beschäftigte betreffen.

    Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV)
    © Sven Ehlers

Die starke Partnerschaft zwischen der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) und dem Betriebsrat

Welche Aufgaben hat die Jugend- und Auszubildendenvertretung?
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) ist zuständig für die Bearbeitung sämtlicher sozialer, personeller und wirtschaftlicher Angelegenheiten, die unmittelbar oder mittelbar jugendliche Beschäftigte und Auszubildende betreffen. Zu ihren generellen Aufgaben gehören beispielsweise die Unterstützung bei Problemen während der Ausbildung oder des dualen Studiums, Hilfe bei Mobbing oder ungerechter Behandlung durch Ausbilder oder Ausbilderinnen sowie Beratung zu Themen der Übernahme.

Kooperation mit dem Betriebs- oder Personalrat
Um diese Aufgaben effektiv zu erfüllen, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen der JAV und dem Betriebs- oder Personalrat unerlässlich. Nur dieses Gremium ist befugt, direkte Verhandlungen mit dem Arbeitgeber zu führen. Dennoch ist die JAV immer die erste Anlaufstelle für Auszubildende und dual Studierende. Weitere Informationen zur Jugend- und Auszubildendenvertretung findest Du auf unserem Informationsportal jav.info.

Best-Practice-Beispiel aus dem öffentlichen Bankensektor
Im Jahr 2021 haben wir gemeinsam mit unseren aktiven Mitgliedern einen Tarifvertrag für Nachwuchskräfte durchgesetzt. Dieser Vertrag regelt die Übernahmebedingungen für Auszubildende und dual Studierende, gewährt Freistellungen für die Prüfungsvorbereitung, fördert Weiterbildungsmöglichkeiten und setzt klare Vorgaben für die Höhe der Ausbildungsvergütungen. Dual Studierende haben nun ebenfalls einen rechtlichen Anspruch auf diese Vergütungen. Dank eines solchen Tarifvertrags kann die JAV die Interessen junger Menschen im Betrieb noch effizienter vertreten.

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