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Tarifergebnis mit Bund und VKA steht

© pixabay.com, geralt
Verhandlungsergebnis erzielt
17.05.2023

Knapp zwei Drittel stimmen in der Mitgliederbefragung für Annahme

In den letzten zwei Wochen habt ihr in den Betrieben und Dienststellen über das Tarifergebnis mit dem Bund und der VKA diskutiert. Insbesondere die dauerhaft wirkende Steigerung der Entgelte in zweistelliger Höhe für den Großteil der Beschäftigten ist dabei auf Zustimmung gestoßen: in den unteren Einkommen ein Plus von 13 bis über 16 Prozent und bei den obersten noch mindestens acht bis neun Prozent. Auch wenn in der Mitgliedschaft kritisiert wurde, dass die Erhöhung erst zum 1. März 2024 erfolgt – bei einer Laufzeit von 24 Monaten bis Ende 2024 – stimmten fast 66 Prozent der Mitglieder in der Befragung für Annahme.

Entscheidung zunächst vertagt – Arbeitgeber haben sich verzockt

Eigentlich wollte die Bundestarifkommission ö.D. bereits am 15. Mai 2023 über das Tarifergebnis abstimmen, wurde aber mit einer bösen Überraschung konfrontiert. Der kommunale Arbeitgeberverband (KAV) Sachsen stellte die Übertragung des Ergebnisses auf den sächsischen Nahverkehr in Frage. Wie aber schon in der gesamten Tarifrunde geschehen, hat sich die Tarifkommission geschlossen hinter die betroffenen Beschäftigten gestellt und machte klar: ein Tarifergebnis gibt es nur, wenn es eine Lösung für Sachsen gebe. Diesem klaren Bekenntnis konnten sich auch die Arbeitgeber nicht mehr entziehen und es wurde eine tarifliche Regelung gefunden.

Auf dieser Basis stimmte die Bundestarifkommission mit großer Mehrheit für die Annahme des Tarifergebnisses.

Wie es jetzt weitergeht

Das Tarifergebnis ist nun beschlossen. In den nächsten Wochen folgen die redaktionelle Abstimmung der Tarifvertragstexte und die Vorbereitung der Verhandlungen, zu denen wir uns gemeinsam verpflichtet haben. Konkret geht es hier um:

  • Verhandlungsverpflichtung zur Senkung der Arbeitszeit im Rettungsdienst
  • Verhandlungsverpflichtung zur besonderen Vergütung von Praxisanleitungen im Gesundheitswesen
  • Verhandlungsverpflichtung zu Ausbildungen zur Kranken- und Altenpflegehelfer*innen

Und das Geld?

Mit dem Entgelt für den Monat Juni 2023 erhaltet ihr eine Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 1240 Euro netto. In den Monaten Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 gibt es monatliche Zahlungen in Höhe von je 220 Euro netto. Studierende, Auszubildende und Praktikantinnen und Praktikanten erhalten im Juni 2023 ein Inflationsausgleichsgeld von 620 Euro sowie in der Zeit von Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024 monatlich 110 Euro netto.

Ab dem 1. März 2024 steigen die Einkommen tabellenwirksam um einen Sockelbetrag von 200 Euro plus 5,5 Prozent. Die Ausbildungsentgelte werden ab März 2024 um 150 Euro erhöht. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate bis zum 31. Dezember 2024. Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Beträge anteilig.

Vielen Dank!

Nur durch euren Druck, durch die Streiks wurde diese Einigung überhaupt möglich. Die Arbeitgeber haben sich bis zuletzt geweigert, über einen Mindestbetrag nachzudenken. Auch wollten sie in keinem Fall einen Tarifabschluss, der oberhalb des Abschlusses der IG Metall lag. Euer Einsatz hat sich gelohnt, denn gemeinsam konnten wir diese Blockadehaltung durchbrechen.

Vielen Dank an alle Tarifbotschafter*innen, alle ver.di-Aktiven, die sich engagiert haben. Bleibt am Ball, denn die nächste Tarifrunde scheint schon am Horizont auf. Und da gibt es neben den Entgelterhöhungen viele weitere wichtige Themen, wie zum Beispiel die Arbeitszeit oder andere Rahmenbedingungen, die wir zusammen anpacken wollen.

 

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